Bürgergeld Hinzuverdienst: Wie viel darf ich behalten?

Berechnen Sie Ihren Freibetrag beim Bürgergeld nach § 11b SGB II. Geben Sie Ihr Bruttoeinkommen aus dem Hinzuverdienst ein und sehen Sie genau, wie viel anrechnungsfrei bleibt.

Anrechnungsfreier Freibetrag

0 EUR

bleibt zusätzlich zum Bürgergeld

Bruttoeinkommen

0 EUR

Anrechenbar (Kürzung)

0 EUR

Freibetrag-Quote

0%

Aufschlüsselung nach Stufen

Was bedeutet das für Sie?
Rechtsgrundlage: Diese Berechnung basiert auf § 11b SGB II (Stand 2026). Die ersten 100 EUR Bruttoeinkommen sind immer anrechnungsfrei (Grundfreibetrag). Darüber hinaus gestaffelte Freibeträge. Maximaler Freibetrag bei einem Minijob (603 EUR Brutto): 208,90 EUR.

Minijob neben Bürgergeld: Was bleibt mir?

Speziell für Minijobber: Berechnen Sie Ihren Freibetrag und sehen Sie, was vom Minijob-Verdienst nach Anrechnung übrig bleibt. Minijob-Grenze 2026: 603 EUR.

Gesamteinkommen nach Anrechnung

0 EUR

Bürgergeld + Minijob nach Abzug

Minijob Brutto

0 EUR

Freibetrag

0 EUR

Bürgergeld neu

0 EUR

Berechnung im Detail

Minijob-Verdienst (brutto = netto) 0 EUR
Anrechnungsfreier Freibetrag 0 EUR
Anrechenbar (Kürzung) 0 EUR
Bürgergeld vorher 0 EUR
Bürgergeld neu (nach Kürzung) 0 EUR
Gesamteinkommen (Bürgergeld + Minijob) 0 EUR
Ihr Vorteil durch den Minijob

Was bleibt mir am Monatsende?

Berechnen Sie Ihr gesamtes verfügbares Einkommen aus Bürgergeld plus Hinzuverdienst. Vergleichen Sie verschiedene Szenarien.

Monatliches Gesamteinkommen

0 EUR

Bürgergeld + Job + Wohnkostenübernahme

Einkommens-Übersicht

Regelsatz Bürgergeld 0 EUR
Wohnkostenübernahme (Miete + Heizung) 0 EUR
Erwerbseinkommen (brutto) 0 EUR
- Anrechenbar (Kürzung BG) 0 EUR
Gesamteinkommen verfügbar 0 EUR
Wichtig: Die Wohnkostenübernahme erfolgt nur für angemessene Mieten (regional unterschiedlich, oft 400-700 EUR). Bei zu hoher Miete kann das Jobcenter eine Kostensenkung verlangen. Das Erwerbseinkommen wird nach Abzug des Freibetrags vom Regelsatz abgezogen. Prüfen Sie auch Anspruch auf Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag.
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung ist eine Orientierung und ersetzt keinen Bescheid vom Jobcenter. Die tatsächliche Berechnung kann abweichen aufgrund von Sonderfällen, Werbungskosten, Versicherungspauschalen etc. Lassen Sie sich beim Jobcenter, der Caritas, Diakonie oder einer Sozialberatung individuell beraten.
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