Kellnerinnen, Friseure, Taxifahrer oder Lieferfahrer: Wer Trinkgeld bekommt, fragt sich schnell, ob das Geld versteuert werden muss. Die gute Nachricht: Für Arbeitnehmer ist freiwilliges Trinkgeld von Kunden in Deutschland steuerfrei – und zwar ohne Betragsgrenze. Es gibt aber wichtige Ausnahmen, etwa für Selbständige, Service-Aufschläge und Trinkgeld-Töpfe, die der Chef verteilt. Hier findest du die Regeln im Überblick.
Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Steuerberatung. Bei Fragen zu deinem Einzelfall wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitnehmer: Freiwilliges Trinkgeld von Gästen oder Kunden ist steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG) und sozialversicherungsfrei.
- Keine Grenze: Seit dem 1. Januar 2002 gilt die Steuerfreiheit ohne Höchstbetrag.
- Bar oder Karte: Auch Trinkgeld per Karte bleibt für Angestellte steuerfrei, wenn es freiwillig und zusätzlich zur Rechnung gegeben wird.
- Selbständige und Inhaber: Trinkgeld ist eine Betriebseinnahme und muss versteuert werden – auch mit Umsatzsteuer.
- Steuerpflichtig sind außerdem Pflicht-Aufschläge wie Bedienungszuschläge und Beträge, auf die ein Rechtsanspruch besteht.
Was sagt das Gesetz? § 3 Nr. 51 EStG
Steuerfrei sind laut Einkommensteuergesetz „Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist“.
Daraus ergeben sich fünf Voraussetzungen:
- Du bist Arbeitnehmer – also angestellt, auch in Teilzeit oder als Minijobber.
- Das Geld kommt von Dritten – also von Gästen oder Kunden, nicht vom Arbeitgeber.
- Es ist freiwillig – niemand muss es zahlen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch – weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber dem Arbeitgeber.
- Es kommt zusätzlich zum Preis – das Trinkgeld ist kein Teil der Rechnung.
Laut steuertipps.de muss das Trinkgeld dem Arbeitnehmer außerdem unmittelbar zugutekommen.
Wie viel Trinkgeld ist steuerfrei? Gibt es eine Grenze?
Für Arbeitnehmer gibt es keine feste Obergrenze. Freiwillige Trinkgelder sind laut Haufe ohne Betragsgrenze lohnsteuerfrei und auch in der Sozialversicherung beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Die unbegrenzte Steuerfreiheit gilt seit dem 1. Januar 2002.
Allerdings muss es sich wirklich um ein Trinkgeld im üblichen Sinn handeln. Das Finanzgericht Köln hat am 14.12.2022 (Az. 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20) entschieden, dass Zahlungen von rund 50.000 € und rund 1,3 Mio. €, die eine beteiligte Firma an zwei Prokuristen als „Trinkgeld“ gezahlt hatte, steuerpflichtiger Arbeitslohn sind. Die Beträge gingen weit über das hinaus, was man allgemein unter Trinkgeld versteht. Die Urteile sind rechtskräftig.
Wann muss Trinkgeld versteuert werden?
1. Bei Selbständigen und Inhabern
Die Steuerfreiheit gilt nur für Arbeitnehmer. Bekommt der Unternehmer selbst das Trinkgeld, ist es eine Betriebseinnahme. Es erhöht den Gewinn (Einkommensteuer) und unterliegt auch der Umsatzsteuer (steuertipps.de, Deutsche Handwerks Zeitung, Handwerksblatt). Das Trinkgeld muss in der Kasse erfasst werden, bei elektronischen Kassen abgesichert mit der TSE.
Beispiel Friseur: Die angestellte Friseurin darf ihr Trinkgeld steuerfrei behalten. Die Inhaberin des Salons muss Trinkgeld, das sie selbst bekommt, dagegen als Betriebseinnahme versteuern.
2. Bei Service-Aufschlägen
Steht ein Bedienungszuschlag fest auf der Karte oder der Rechnung, zahlt der Gast ihn nicht freiwillig. Solche Beträge sind kein Trinkgeld im Sinne des Gesetzes und müssen versteuert werden (Deutsche Handwerks Zeitung, steuertipps.de).
3. Wenn ein Rechtsanspruch besteht
Auch Trinkgelder mit Rechtsanspruch sind laut steuertipps.de in voller Höhe steuerpflichtiger Arbeitslohn – etwa wenn sie im Arbeitsvertrag als Teil des Gehalts vereinbart sind.
4. Wenn der Arbeitgeber das Geld einsammelt und als Lohn verteilt
Muss der Arbeitnehmer das Trinkgeld abgeben und bekommt es später als normalen Lohn ausgezahlt, ist es nicht mehr steuerfrei (steuertipps.de). Bekanntes Beispiel ist der Tronc in Spielbanken: Die Spielbank sammelt die Gelder und verteilt sie. Der Bundesfinanzhof hat entschieden (BFH, Urteil vom 18.12.2008, VI R 49/06), dass diese Zahlungen keine steuerfreien Trinkgelder sind, weil die trinkgeldtypische persönliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Spieler fehlt.
5. Wenn der Arbeitgeber selbst zahlt
Ein „Trinkgeld“ vom eigenen Chef ist kein Geld von Dritten. Es ist normaler, steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Überblick: steuerfrei oder steuerpflichtig?
| Situation | Steuerfrei? |
|---|---|
| Kellnerin bekommt Trinkgeld vom Gast (bar) | Ja |
| Kellner bekommt Trinkgeld per Karte, das Lokal gibt es ihm weiter | Ja |
| Angestellter Friseur, Taxifahrer, Lieferfahrer bekommt Trinkgeld vom Kunden | Ja |
| Inhaber oder Selbständiger bekommt Trinkgeld | Nein – Betriebseinnahme, auch Umsatzsteuer |
| Fester Bedienungszuschlag auf der Rechnung | Nein |
| Trinkgeld als vertraglicher Gehaltsbestandteil | Nein |
| Tronc in der Spielbank | Nein |
| Ungewöhnlich hohe Zahlungen (z. B. 50.000 € oder mehr) | Nein (FG Köln) |
Trinkgeld per Kartenzahlung: Ist das steuerfrei?
Ja. Laut Handwerksblatt (Stand April 2025) bleibt Trinkgeld für Angestellte steuerfrei – egal ob bar oder per Karte –, solange es freiwillig, zusätzlich zur Rechnung und für eine Leistung gegeben wird. Wichtig ist die saubere Buchung: Wird Trinkgeld aus der Kasse an den Mitarbeiter ausgezahlt, sollte das als eigener Vorgang in der Kasse erfasst und mit der TSE abgesichert werden. Das Handwerksblatt empfiehlt, die Abläufe schriftlich in einer Verfahrensdokumentation festzuhalten und Belege zehn Jahre aufzubewahren.
Trinkgeld in der Gastronomie: Was Arbeitgeber wissen sollten
- Kein Mindestlohn-Ersatz: Trinkgeld darf nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden (Haufe, § 1 MiLoG).
- Kein Teil des Arbeitsentgelts: Trinkgeld zahlt der Gast ohne rechtliche Pflicht zusätzlich (§ 107 Abs. 3 GewO). Es gehört nicht zum Arbeitsentgelt.
- Arbeitgeber darf es nicht behalten: Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az. 16 Sa 199/14) hat entschieden, dass der Arbeitgeber Trinkgeld nicht für sich behalten darf (zitiert von Stiftung Warentest).
- Trinkgeld-Topf: Für einen gemeinsamen Topf im Team rät das Handwerksblatt zu einer schriftlichen, unterschriebenen Regelung. Wie du einen Topf fair nach Stunden aufteilst, zeigt der Trinkgeld-Rechner.
Kann ich als Gast Trinkgeld von der Steuer absetzen?
Privat nicht. Bei einer geschäftlichen Bewirtung sind laut Stiftung Warentest 70 % von Rechnungsbetrag und Trinkgeld als Betriebsausgabe absetzbar. Als Nachweis kannst du auf der Rechnung „Trinkgeld“, den Betrag und „dankend erhalten“ notieren und unterschreiben lassen oder einen Eigenbeleg erstellen.
Häufige Fragen
Ist Trinkgeld steuerfrei?
Für Arbeitnehmer ja, wenn es freiwillig von Kunden oder Gästen kommt und kein Rechtsanspruch besteht (§ 3 Nr. 51 EStG). Für Selbständige und Inhaber nicht.
Wie viel Trinkgeld ist steuerfrei?
Für Arbeitnehmer gibt es seit 2002 keine Obergrenze. Sehr hohe Zahlungen, die nicht mehr als übliches Trinkgeld gelten, können aber steuerpflichtig sein.
Muss man Trinkgeld in der Steuererklärung angeben?
Steuerfreies Trinkgeld als Arbeitnehmer nicht. Selbständige müssen Trinkgeld als Betriebseinnahme erfassen.
Ist Trinkgeld per EC-Karte steuerfrei?
Ja, für Angestellte gelten dieselben Regeln wie bei Bargeld, wenn das Trinkgeld freiwillig und zusätzlich zur Rechnung gezahlt und an sie weitergegeben wird.
Müssen Selbständige Trinkgeld versteuern?
Ja. Trinkgeld ist für Selbständige eine Betriebseinnahme und unterliegt der Einkommen- und Umsatzsteuer.
Ist Trinkgeld sozialversicherungspflichtig?
Freiwilliges Trinkgeld für Arbeitnehmer ist beitragsfrei. Wird es aber als Lohn verteilt (z. B. über einen Pool des Arbeitgebers), fallen Steuern und Sozialabgaben an.
Mehr zum Thema: Trinkgeld berechnen und aufteilen sowie Trinkgeld im Urlaub in Italien, Frankreich, Spanien, Griechenland, Dänemark, Kroatien, Portugal, Schweden und Polen. Was in Deutschland üblich ist, steht unter Trinkgeld in Deutschland.
Quellen: § 3 EStG (gesetze-im-internet.de), Haufe – Trinkgeld, steuertipps.de – Trinkgeld, Handwerksblatt – Trinkgeld steuerfrei?, Deutsche Handwerks Zeitung – Trinkgelder, NWB Experten-Blog – FG Köln, IWW – BFH zum Tronc, Stiftung Warentest. Stand: Oktober 2026.